AGBs

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Kundenwachstum helfen wir Dir bei Deinem erfolgreichen Online-Marketing.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der KUNDENWACHSTUM.de GmbH (im Folgenden „Kundenwachstum“ oder „wir“ genannt)

Blumenauer Strasse 22 – 31515 Wunstorf-Hannover

(Amtsgericht Hannover HRB 60918)

 

Stand: 20.11.2020

 

Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen

 

  • § 1 Geltungsbereich für die Geschäftsbeziehung zwischen der:

KUNDENWACHSTUM.de GmbH Für unsere Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nur dann an, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren Geschäftsbedingungen schriftlich bestätigt werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer ist hierbei eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn von uns in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung und/oder Leistung vorbehaltlos ausgeführt wird. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Der Kunde erkennt alle vorstehenden Bedingungen durch die Erteilung des Auftrags an. Soweit das dem Aufraggeber unterbreitete Angebot per Leistungsverzeichnis von Kundenwachstum schriftliche Bestimmungen enthält, die von den folgenden allgemeinen Bedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Regeln vor.

 

  • §2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Kundenwachstum unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Angebot in Form der Kennzeichnung eines Paketes aus dem aktuellen beigefügten Angebot- und Leistungsverzeichnis oder für individuell zusammengestellte Leitungen. An unsere Angebote halten wir uns längstens 20 Tage gebunden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer sind wir nicht mehr an die im Angebot abgegebenen Preise und Lieferfristen gebunden.

(2) Die Annahme unseres Angebots erfolgt durch eine Auftragsbestätigung in Textform, per Fax oder per E-Mail. Fehlt es an derartigen Dokumenten und beginnen wir mit der Ausführung unserer Leistung, so kommt der Vertrag mit dem Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

 

  • §3 Leistungsumfang

Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung, Dienstleistung und Support, Webdesign und auch Hosting.

Der einzelne Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien, die sich aus unserem Angebot und der Auftragsbestätigung ergeben.

 

  • §4 Vergütung und Fälligkeit

(1) Alle Vergütungen und vereinbarten Pauschalhonorare werden bei Start der Tätigkeit per hinterlegten Creditguthaben aus dem jeweiligen Leistungsvertrages vergütet. Zusätzlich angefallene Aufwendungen (wie Reisekosten, Spesen, Arbeitsmaterial, zugekaufte Sonder-Leistungen, etc.) verstehen sich als Nettopreise. Soweit Umsatzsteuer geschuldet ist, wird diese in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Vergütungen im Voraus ohne Abzüge zahlbar.

(3) Haben die Vertragsparteien keine bestimmte Vergütung vereinbart, so berechnet Kundenwachstum die erbrachten Leistungen nach dem Creditsystem auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsverzeichnisses von Kundenwachstum. Vereinbarte Sonder- oder Drittleistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, werden laut Einzelangebot nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich zum Monatspreis weiterberechnet.

(4) Kundenwachstum kann angemessene Vorschüsse auf Vergütungen, Pauschalhonorare und Aufwendungsersatz verlangen. Kundenwachstum ist berechtigt, erbrachte Teil-Leistungen in Rechnung zu stellen auch wenn die Aufträge nicht vollständig fertiggestellt werden.

(5) Bei Zahlungsverzug ist Kundenwachstum berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB zu verzinsen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von uns noch zu erbringende aus diesem oder anderweitigem Auftrag bis zum Ausgleich zurückzustellen und künftige Leistungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen.

(7) Ist der Kunde im Zahlungsverzug, ist Kundenwachstum nach erfolglosem Ablauf einer Frist von mindestens zwei Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(8) Im Falle der außerordentlichen Kündigung gem. § 3.7 bleiben die vertraglich vereinbarten Vergütungsansprüche von Kundenwachstum sowie weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges, insbesondere Schadensersatzansprüche, unberührt.

(9) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als das sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht.

 

  • §5 Gegenseitige Rechte und Pflichten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, in seinem Verantwortungsbereich alles Erforderliche zu tun, damit wir die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erbringen können. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Netzwerk-, Internet- und Telekommunikationsanbindungen, Hard- und Software sowie hinreichend sachkundiges Personal.

(2) Der Kunde wird uns sämtliche Informationen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der jeweils zu erbringenden Leistung selbständig, zutreffend und unverzüglich zur Verfügung stellen.

(3) Der Kunde wird Kundenwachstum außerdem ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informieren, die von Bedeutung für die zu erbringende Dienst- und Beratungsleistung sein können.

(4) Der Kunde wird Kundenwachstum Beanstandungen und Änderungswünsche an erstellten Inhalten etc. unverzüglich über das Projektmanagementsystem schriftlich mitteilen. Die Änderung des Leistungsumfangs bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des anderen Vertragspartners. Diese bedarf der Textform. Erfordert die Änderung des Leistungsumfangs des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, so ist diese gesondert zu vereinbaren und wird von uns gesondert berechnet.

(5) Kundenwachstum ist berechtigt, nach Vertragsschluss, die Geschäftsbeziehung auf den Webseiten von Kundenwachstum nach außen zu kommunizieren und insbesondere den Namen und das Logo des Kunden zu verwenden.

 

  • §6 Haftung

(1) Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Kundenwachstum nur soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf die der Auftraggeber vertrauen kann, durch Kundenwachstum beruhen.

(2) Sofern Kundenwachstum fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) (5) (6) Ist die vertragsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers nach diesem Vertrag streitig, so liegt die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung seiner Obliegenheitspflichten beim Kunden.

(7) Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte uns gegenüber, unseren leitenden Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorliegen oder von uns die Nichtverletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte garantiert wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer von uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Können wir oder unsere leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen wegen einfacher Fahrlässigkeit auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so ist der Schadensersatz auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

 

  • §7 Schutzrechte

(1) Kundenwachstum ist Inhaber sämtlicher Rechte, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, die Kundenwachstum unter dieser Vereinbarung erbringt, stehen, insbesondere an Texten, Grafiken, und Webdesigns und der damit verbundenen Datenbank und Software. Sämtliche Urheber-, Marken-, Patent- und sonstige Schutzrechte an den Dienstleistungen, der Datenbanken und den Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich Kundenwachstum zu.

(2) Alle Urheberrechte und Patente und sonstigen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an Leistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entstehen oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, einschließlich Quellcodes, Datenbanken, Hardware oder anderem Material, wie Analysen, Entwicklungen, Dokumentationen Texten und Berichten, sowie am Vorbereitungsmaterial verbleiben ausschließlich bei Kundenwachstum oder ihren Lizenzgebern.

(3) Der Kunde erhält das einfache, zeitlich unbefristete, örtlich unbeschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizensierbare Recht, die von Kundenwachstum nach diesem Vertrag erstellten Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen. Der Zugang zu für die Erbringung der Leitung  eingesetzter Softwareprogramme ist von dieser Lizenzeinräumung nicht umfasst.

 

  • §8 Datenschutz

Kundenwachstum versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten. Weiteres dazu wird im gesondert geschlossenen ADV-Vertrag zwischen Kunden und uns geregelt.

 

  • §9 Vertraulichkeit

(1) Keine der Vertragsparteien wird die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nutzen oder offenlegen, es sei denn, dies geschieht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder wenn dies aufgrund von Gesetz, einer sonstigen Vorschrift oder einer gerichtlichen Anweisung erforderlich ist. Die so zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtete Vertragspartei setzt die jeweils andere Vertragspartei hierüber so früh wie möglich vor der Offenlegung dieser Informationen in Kenntnis. Bei Beendigung dieser Vereinbarung werden die Parteien sämtliche vertrauliche Informationen sofort zurückgeben oder vernichten und auf entsprechende Nachfrage, dies schriftlich bestätigen.

(2) „Vertrauliche Informationen“ im Rahmen dieser Vereinbarung sind sämtliche urheberrechtlich oder als Datenbankwerk geschützte Daten sowie alle sonstigen Informationen, die von einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen offengelegt werden und die entweder als „vertraulich“ gekennzeichnet werden oder aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind. Insbesondere gehören hierzu Informationen betriebswirtschaftlicher Art und Informationen zu Produktentwicklungen. Abweichend hiervon gehören zu den vertraulichen Informationen nicht solche Informationen, die der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt sind, die der jeweils anderen Partei, gegenüber der sie offenbart wurden, bereits vor der Offenbarung bekannt war oder die unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden.

 

  • §10 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern vertraglich nicht anders geregelt, beträgt die Mindest-Vertragslaufzeit bei  Dauerschuldverhältnissen 12 Monate und beginnt zu dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Zeitpunkt. Die Laufzeit verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate weiter, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.

(2) Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.

 

  • §11 Abnahme

Die Abnahme eines Projekts hat nach Bereitstellung der Leistung und Aufforderung schriftlich zu erfolgen. Ein Projekt gilt auch als abgenommen, wenn innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach erbrachter Leistung keine Einwände bezogen auf die angeforderten Projektinhalte gemeldet werden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung ein, so gilt das Projekt als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden.

 

  • §12 Unteraufträge

Wir sind berechtigt, sämtliche von uns zur erbringenden Lieferungen und/oder Leistungen ganz oder teilweise durch von uns bestimmte Unterauftragnehmern ausführen zu lassen.

 

  • §13 Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(2) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dieser Vereinbarung die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist Wunstorf.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich deliktischer Ansprüche, ist der Sitz von Kundenwachstum, soweit zulässig.

(5) Ist eine Bestimmung unwirksam und beruht die Unwirksamkeit auf einem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle der Bestimmung treten.

 

 

Zweiter Teil: Besondere Bestimmungen

 

  • §1 Hosting

(1) Vertragsgegenstand

  1. a) Kundenwachstum überlässt dem Kunden den im Auftrag mengenmäßig beschriebenen Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium (zB Festplatte) von uns („Server“) zur Nutzung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen.
  1. b) Kundenwachstum wird dem Kunden je nach Bestimmung

(aa) einen virtuellen Server, dh. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedium, der jedoch eine eigene IP-Adresse erhält und damit für Dritte als selbstständiger Server erscheint (Variante „Web-Hosting“), oder

(bb) einen Server, der nur dem Kunden zur Verfügung steht (Variante „Web-Housing“), oder

(cc) gewerblichen Raum und die erforderlichen Anschlüsse zu dem Betrieb eines von dem Kunden zu stellenden Servers (Variante „Server-Housing“) zur Verfügung stellen.

  1. c) Kundenwachstum wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle (http, ftp, smtp, nntp) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden.
  1. d) Wir verpflichten uns, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über die unterhaltene Netzverbindung der Öffentlichkeit zum Abruf über das Internet bereitzuhalten. Wir schulden nicht den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der Website.
  1. e) Kundenwachstum trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf den Server hat. Hierzu vergeben wir einen Benutzernamen und ein Passwort an den Kunden, mit dem der Kunde seine Internetseiten im Wege des Datentransfers selbstständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol – FTP). Aus Sicherheitsgründen geben wir dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.

 

(2) Verfügbarkeit

  1. a) Kundenwachstum ist zur Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit des für maximal Stunden pro Kalendermonat zu unterbrechen. Sofern für uns absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, werden wir dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.
  1. b) Wir gewährleisten eine 98 prozentige Verfügbarkeit des Servers im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind die Zeiten, in denen die entsprechenden Server aufgrund von technischen oder sonstigen problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. höhere Gewalt) nicht zu erreichen sind.

 

(3) Pflichten des Kunden

  1. a) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
  1. b) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte. sowie behördliche Auflagen verstößt. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde die Zahlung einer von uns zu bestimmenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Außerdem berechtigt ein schuldhafter Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen uns zur außerordentlichen Kündigung.
  1. c) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des uns entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Kundenwachstum von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von Kundenwachstum, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

 

(4) Sperrung

Wir sind berechtigt, den Zugang zum Server vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet.

 

(5) Rechteeinräumung

  1. a) Soweit die Inhalte für den Kunden nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt („geschützte Inhalte“) sind, räumt er die folgenden Rechte ein.
  1. b) Der Kunde gewährt Kundenwachstum das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
  1. c) Der Kunde gewährt Kundenwachstum das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr Kundenwachstum zugerechnet.

 

  • §2 Domain Services

(1) Vertragsgegenstand

  1. a) Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen von uns im Zusammenhang mit der Beschaffung und Registrierung der vom Kunden gewünschten Domain(s) und der Aufrechterhaltung der Registrierung
  1. b) Die Domain(s) wird/werden – je nach ihrer Endung (Top-Level-Domain) – von unterschiedlichen – meist nationalen – Organisationen (Vergabestellen) auf der Grundlage eigener Registrierungsbedingungen vergeben und verwaltet. Die zuständige Vergabestelle für .de-Domains ist die DENIC e.G. (www.denic.de). Im Falle der Registrierung der Domain(s) für den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle auf der Grundlage der Registrierungsbedingungen der Vergabestelle zu Stande. Der Kunde wird Inhaber der Domain(s). Wir werden nicht Vertragspartner der Vergabestelle, sondern handelt als Stellvertreter (§ 164 BGB) für den Kunden. Wir werden zur Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain(s) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden tätig. Ist eine oder sind mehrere der vom Kunden gewünschten Domains bereits durch Dritte registriert, bemüht sich Kundenwachstum um den (in der Regel käuflichen) Erwerb der Domain(s) für den Kunden.

 

(2) Pflichte des Kunden

  1. a) Der Kunde ist für die Auswahl der zu registrierenden Zeichenfolgen als Domain(s) verantwortlich. Er hat vor der Anmeldung bzw. vor dem Erwerb der Domain(s) zu prüfen, ob die Registrierung und/oder die beabsichtigte Nutzung der Domain(s) Rechte Dritter verletzt oder gegen allgemeine Gesetze verstößt. Der Kunde darf uns nicht zur Registrierung solcher Domain(s) beauftragen, bei der/denen sich nach der Prüfung Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben. Die Prüfungspflicht besteht auch für die Zeit nach der Registrierung der Domain(s).
  1. b) Der Kunde ist verpflichtet, an sämtlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Registrierung, die Aufrechterhaltung der Registrierung und die Verfügung über die Domain(s) erforderlich sind, insbesondere deren Übertragung oder die Änderung von Eintragungen in den Datenbanken der Vergabestellen, im zumutbaren Umfang mitzuwirken.
  1. c) Zum Zwecke der Abwicklung eines Domainkaufs ist der Kunde auf Weisung von Kundenwachstum verpflichtet, den vollständigen Kaufpreis an den Verkäufer der Domain zu zahlen. Wickeln wir den Domaintransfer über einen Domain-Escrow-Service ab, besteht die Verpflichtung darin, den Kaufpreis zuzüglich einer etwaig vom Escrow-Anbieter erhobenen Gebühr, fristgerecht auf ein Hinterlegungskonto beim Escrow-Anbieter einzuzahlen.
  1. d) Für die Registrierung der Domain(s) bei der zuständigen Vergabestelle ist der Kunde in der Regel mit seinem vollständigen Namen und seiner vollständigen Anschrift sowie weiteren Daten zur unmittelbaren Kontaktaufnahme als Domaininhaber einzutragen. Der Kunde hat uns hierzu die erforderlichen Daten bei Vertragsschluss bekannt zu geben.
  1. e) Entsprechend den Vergabebestimmungen der DENIC e.G. kann der Kunde selbst die Funktion des Admin-C übernehmen, sofern er eine natürliche Person ist. Hat der Kunde seinen Sitz nicht in Deutschland, muss eine andere natürliche Person als der Kunde die Funktion des Admin-C übernehmen. Diese Person muss ihrerseits in Deutschland ansässig sein und mit einer Straßenanschrift angegeben werden. Der Admin-C ist entsprechend den Vergabebestimmungen der DENIC e.G. Zustellungsbevollmächtigter für die Domain, wenn der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
  1. f) Der Kunde verpflichtet sich, uns für jede Domain bei Vertragsschluss eine natürliche Person zur Eintragung als Admin-C zu benennen, soweit die Registrierungsbedingungen der jeweils zuständigen Vergabestelle dies vorsehen. Wir werden den Kunden vor Beantragung der Registrierung rechtzeitig über eine solche Verpflichtung unterrichten.
  1. g) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen der mitgeteilten Daten unverzüglich mitzuteilen.

(3) Freistellung
Sollten Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus der Registrierung und/oder Nutzung der Domain(s) resultieren, in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, uns von jeglicher Haftung freizustellen und uns die Kosten zu erstatten, die uns aufgrund der Inanspruchnahme entstehen. Die Freistellungsverpflichtung wegen der Kosten umfasst insbesondere die Verpflichtung, uns von notwendigen Rechtsverteidigungskosten (zB Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen.

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